Grundstücksrecht

Ein Grundstück soll beplant, bebaut, verkauft oder gekauft werden? Um auf der sicheren Seite zu stehen, ist eine konsequente anwaltliche Beratung schon zu Beginn Ihres Vorhabens anzuraten. Im Bauplanungsbereich bieten wir Ihnen unabhängige Recherche zu Werthaltigkeit,  Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Länder und des Bundes. Im Falle des Immobilienerwerbs stehen wir Ihnen von der Anbahnung bis zum Abschluss des Vertrages mit rechtlichem Beistand zur Seite. Auch in Fragen der Finanzierung begleiten wir auf Wunsch gern die Gespräche mit Ihrem Finanzierungspartner.

Sie sind im Ausland ansässig und möchten in Deutschland ein Grundstück verkaufen? Kein Problem, wir übernehmen die komplette Abwicklung, sprechen Sie uns an!

 


Allgemeines Vertragsrecht

Im Schwerpunkt des Allgemeinen Vertragsrechts legt die Kanzlei großen Wert auf die Forderungsrealisierung. Ein Sieg vor Gericht ist nur dann von Wert, wenn die Forderung auch durch geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beigetrieben werden kann. Nutzen Sie unsere Expertise auf diesem Gebiet und lassen Sie sich beraten.

Für Schuldner bieten wir die Übernahme von Vergleichsverhand- lungen mit den Gläubigern bis hin zur Durchführung eines Insol-venzverfahrens an. Auf Wunsch übernehmen wir die Gespräche mit Ihren Finanzierungspartnern, da dann auf Augenhöhe verhandelt werden kann. 

 

KFZ-Schadensrecht !

Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld!

Aber auch dieser Anspruch muss fachgerecht bearbeitet werden!

Deshalb beim Verkehrsunfall immer zuerst zum Rechtsanwalt!!

 

Medizinrecht !

''Herr Doktor, keiner nimmt mich ernst !'' - ''Der Nächste bitte''

Nicht so mit Ihnen - Ob zahnmedizinische  oder sonstige Arzthaftungsansprüche:

Erst mit dem Rechtsanwalt sprechen!

 

Baurecht !

Pfusch am Bau und dann sollen Sie das noch bezahlen ?

Sie bezahlen nur das, was Sie wirklich bekommen haben!

Sprechen Sie zuerst mit dem Fachmann !

 

 


Erbrecht/Vorsorge

Sie möchten Ihre Angehörigen nicht mit der Verwaltung Ihres Nachlasses belasten? Sie haben  Sonderwünsche, wie zum Beispiel die Übertragung des Vermögens an eine Körperschaft öffentlichen Rechts? Wir erstellen Ihnen ein individuelles Konzept zur Nachlassregelung und übernehmen bundesweit die komplette Nachlassabwicklung, gern auch im Rahmen einer angeordneten 

Testamentsvollstreckung.

 

Ein plötzlicher Krankheitsfall kann jeden treffen. Wer kümmert sich um Ihre Geschäfte, wenn Sie ausfallen? Sorgen Sie vor! Wir beraten Sie gerne.

 

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und möchten aus persönlichen Gründen die Erbauseinandersetzung auf jeden Fall

aussergerichtlich durchführen ?

Befreien Sie sich von der persönlichen Belastung, wir übernehmen die Verhandlungen für Sie.